Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FAIR Handelshaus Bayern e.G. (FHB)
Alte Kreisstraße 29, 85778 Haimhausen-Amperpettenbach
Stand: gültig ab 01.01.2018

1. Geltungsbereich
1.1. Die Verträge Lieferungen. Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen
1.2. Bedingungen unserer Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nach deren Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der FHB eG.

2. Angebote
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers gemäß seinen Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage ab deren Datum gebunden. Die in einem solchen Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3. Preise
3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen neuesten Preislisten angegebenen Preise gebunden. Die von uns genannten Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Lager Haimhausen, Alte Kreisstraße 29, inklusive Verpackung, exklusive Fracht und Versicherung, zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen MwSt-Satzes. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenvereinbarungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
3.2. Für Geschäftskunden (Wiederverkäufer) gelten die in unseren Preislisten und Konditionsübersichten aufgrund der jeweiligen Kundengruppeneinstufung festgesetzten Wiederverkäufer-Rabatte. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein) zu verlangen, der den gewerbsmäßigen Handel des Auftraggebers bestätigt.
3.3. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer bei Preisangaben bzw. Warenbezeichnungen dürfen wir nachträglich richtigstellen.
3.4. Ist keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, erfolgt die Lieferung zu dem am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreis zzgl. MwSt.
3.5. Preisbindung von Büchern: Die gewerbs- oder geschäftsmäßigen Abnehmer von Büchern verpflichten sich gegenüber der FHB eG zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Endabnehmerpreise im Sinne der Buchpreisbildung (§ 3 + BuchPrG).

4. Verpackung und Versand
4.1. Lieferungen erfolgen ab Lager Haimhausen. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.
4.2. Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Die Wahl der Versandart ist dem Auftragnehmer überlassen.
4.3. Für zum Versand getätigte Aufträge gelten darüber hinaus die vom Auftragnehmer veröffentlichten Frachtkonditionen, in denen Mindestbestellwerte, Frachtkostenregelungen und Frachtfreigrenzen festgelegt sind.
4.4. Die Frachtkosten für Zusatzleistungen wie Avisierung des Liefertermins, Fixterminlieferungen oder Expresssendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.5. Für Lieferungen ins Ausland gelten abweichende Mindestbestellwerte, Frachtkostenregelungen und Frachtfreigrenzen.
4.6. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich für jeden Auftraggeber nur an eine Lieferadresse. Diese muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen. Bei Lieferungen an eine zweite oder jede weitere Lieferanschrift (Direktlieferung z.B. an Filialen oder Kunden des Auftraggebers) erhebt der Auftragnehmer eine Servicepauschale, sofern mit dem Auftraggeber keine andere Regelung schriftlich vereinbart ist.

5. Liefer- und Leistungsfrist
5.1. Die Lieferfrist beträgt 3 bis 5 Werktage nach Auftragseingang. Erfolgt eine Lieferung vor dem Ablauf der Lieferfrist, so begründet dieser Umstand keinen Anspruch seitens des Auftraggebers auf eine verkürzte Lieferzeit bei weiteren Aufträgen.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen, behördliche Anordnungen, Einbruch und/oder Diebstahl der schriftlichen Vorlagen sowie Betriebsunfall und Krankheitsfälle, auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten auftreten - hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung eines Vertrags für den Auftraggeber oder für den Auftragnehmer unzumutbar, so kann jeder Teil vom Vertrag zurücktreten.
5.3. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
5.4. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Branchenübliche Lieferabweichungen der abgeschlossenen Mengen sind zulässig.

6. Versand und Gefahrenübergang
6.1. Die Gefahr für uns überlassene Warenmuster und Vorlagen bleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Warenmuster und Vorlagen.
6.2. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Auftraggebers. Die Ware wird von dem Auftragnehmer so verpackt, dass auf dem Transportweg kein direkter Zugriff auf die Ware möglich ist. Verlust oder Beschädigung auf dem Transport sind vom Empfänger beim jeweiligen Frachtführer zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung schriftlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen den Frachtführer nicht erlischt. Der Auftraggeber hat die Tatsache der Beschädigung dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Abnahmeverweigerung.
6.3. Liefern wir durch Spediteur oder Post, so geht die Gefahr für die Ware mit ihrer Übergabe an die genannten Frachtführer auf den Kunden über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr über, wenn wir die Ware dem Kunden übergeben. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

7. Gewährleistung
7.1. Der Auftraggeber hat die empfangenen Waren oder Leistungen unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes.
7.2. Berechtigte Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder durch angemessene Gutschrift.
7.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, wenn durch diese der Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unwesentlich oder zumutbar gemindert werden, oder wenn die Abweichungen innerhalb der nach allgemeinem Handelsbrauch zulässigen bzw. üblichen Toleranzen liegen. Bei handwerklich gefertigten Materialien sind Abweichungen von den vorgestellten Mustern zwangsläufig und können von daher nicht zu Mängelrügen herangezogen werden.
7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
7.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
7.6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8. Kommission
8.1. Waren mit Ausnahme von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Papierwaren, Saisonartikeln, Bücher und CDs können bis zu einem Gesamtnettowarenwert von 500 Euro in Kommission gegeben werden. In diesem Fall wird vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber eine schriftliche Kommissions-/Auftragsvereinbarung geschlossen.
8.2. Die Rückgabefrist für Kommissionsware beträgt 4 Wochen. Erfolgt keine Rückgabe nach dem Ablauf der Kommissionsfrist, so wird die Ware dem Kommissionsnehmer in Rechnung gestellt. Die Rückgabe hat persönlich oder durch Lieferung frei Haus zu erfolgen.
8.3. Kommissionswaren sind in einwandfreiem Zustand einschließlich Verpackung und Preisauszeichnung zurückzugeben. Beschädigungen und Wertminderungen werden in Rechnung gestellt.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
9.2. Alle Forderungen aus der Wiederveräußerung gelten als an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen.

10. Zahlung
10.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar.
10.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Auftragnehmer behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.
10.4. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
10.5. Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
10.6. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse sind die Geschäftsräume des Auftragnehmers in 85778 Haimhausen Ortsteil Amperpettenbach.
11.2. Mit dem Zustandekommen des Vertrags wird das für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Für Auftraggeber, die eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nicht treffen können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

12.Datenschutz
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern.


Frachtkonditionen ab Januar 2018

Mindestbestellwert:
Bruttorechnungswert: 100 Euro. Unterhalb dieses Wertes erfolgt die Lieferung grundsätzlich ohne Wiederverkäuferrabatte zum empfohlenen Verkaufspreis.

Frachtkostenbeteiligungspauschale:
Bei einem Bruttorechnungswert zwischen 100 Euro und 350 Euro:
7,95 Euro inkl. MwSt. (netto 6,68 Euro) bei Postversand
12,95 Euro inkl. MwSt. (netto 10,88 Euro) bei Speditionsversand

ab einem Bruttorechnungswert von 350 Euro: versandkostenfrei

Sonderregelung bei Bestellungen über unseren Onlineshop für Wiederverkäufer:
Mindestbestellwert: 150 Euro Bestellwert zu empfohlenen Verkaufspreisen

Frachtkostenbeteiligungspauschale:
Bei einem Bestellwert zu empfohlenen Verkaufspreisen zwischen 150 Euro und unter 500 Euro:
- bei Postversand: 7,95 Euro inkl. MwSt. inkl. MwSt. (netto 6,68 Euro)
- bei Speditionsversand: 12,95 Euro inkl. MwSt. (netto 10,88 Euro)
Ab einem Bestellwert zu empfohlenen Verkaufspreisen von 500 Euro: versandkostenfrei

Zusatzleistungen im Speditionsversand:
- Avisierung des Liefertermins: 6,95 Euro inkl. MwSt. (netto 5,84 Euro)
(Die Zustellung erfolgt erst nach telefonischer Absprache des Spediteurs mit dem Empfänger.)
- Fixterminlieferung: 13,95 Euro inkl. MwSt. (netto 11,72 Euro)
(Die Zustellung durch den Spediteur erfolgt an einem festgelegten Tag.)
- Expresssendung: auf Nachfrage

Ausland:
Für Lieferungen ins Ausland gelten abweichende Mindestbestellwerte, Frachtkostenregelungen, Frachtfreigrenzen und Kosten für Zusatzleistungen, die wir auf Nachfrage gerne aushändigen.

Direktlieferung:
Wir liefern grundsätzlich für jeden Kunden nur an eine Lieferadresse. Diese muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen. Nach Absprache liefern wir auch an eine andere Anschrift (Direktlieferung z.B. an Filialen oder Kunden des Auftraggebers). Die Service-Pauschale hierfür beträgt 34,95 Euro inkl. MwSt. (netto 29,37 Euro) je Auftrag.